BEM - Unsere Aufgaben
Das BEM ist ein Angebot im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements mit dem primären Ziel, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden. Mit konkreten Leistungen und Hilfen kann die Beschäftigungsfähigkeit (wieder-) hergestellt und dadurch die Teilhabe am Arbeitsleben gesichert werden.
Das BEM ist ein Angebot im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements mit dem primären Ziel, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden. Mit konkreten Leistungen und Hilfen kann die Beschäftigungsfähigkeit (wieder-) hergestellt und dadurch die Teilhabe am Arbeitsleben gesichert werden.
Anspruch darauf haben nach §167 Abs.2 SGB IX alle Beschäftigten des Diakonischen Werkes Karlsruhe, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen (30Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Es ist unerheblich, ob es sich immer um die gleiche Krankheit handelt oder ob unterschiedliche Erkrankungen vorliegen.
Ziele des BEM laut Dienstvereinbarung
- Erhalt und Förderung der Gesundheit
- Überwindung und Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- Vermeidung von Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten
- Möglichst frühzeitiges Entgegenwirken eventueller gesundheitlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen
Welchen Nutzen haben Sie?
- Erhalt des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
- Verbesserung des Arbeitsumfeldes und des Arbeitsklimas
- Hilfen beim Ausgleich von Einschränkungen
- Ggf. Kontaktvermittlung zu externen Einrichtungen (Integrationsamt, Rehabilitationsberatung etc.)
Gut zu wissen
Das BEM ist freiwillig. Die Zustimmung des Berechtigten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung.
Sie haben das Recht - auch vor Erreichen einer krankheitsbedingten Fehlzeit von 6 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate - präventiv die Durchführung eines BEM schriftlich zu beantragen.
Sie können Ihr BEM-Verfahren jederzeit beenden.
Es entsteht Ihnen keine Benachteiligung aufgrund von Erkrankung und Behinderung.
Sofern Sie schwerbehindert sind, kann die Schwerbehindertenvertretung auf Ihren Wunsch an allen Gesprächen teilnehmen.
Das BEM ist freiwillig. Die Zustimmung des Berechtigten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung.
Sie haben das Recht - auch vor Erreichen einer krankheitsbedingten Fehlzeit von 6 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate - präventiv die Durchführung eines BEM schriftlich zu beantragen.
Sie können Ihr BEM-Verfahren jederzeit beenden.
Es entsteht Ihnen keine Benachteiligung aufgrund von Erkrankung und Behinderung.
Sofern Sie schwerbehindert sind, kann die Schwerbehindertenvertretung auf Ihren Wunsch an allen Gesprächen teilnehmen.
Das BEM-Team:
![]() Silke Burkhardt-Diem | ![]() Regina Hirsch | ![]() Stefanie Johmann |
Wir sind für Sie erreichbar:
Silke Burkhardt-Diem
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
bem.burkhardt-diem@dw-karlsruhe.de
Handy: 0151 75101346
Regina Hirsch
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
bem. hirsch@dw-karlsruhe.de
Handy: 0171 2143639
Stefanie Johmann
Begleitung.Teilhabe.Wohnen
bem.johmann@dw-karlsruhe.de
Handy: 0170 7624201
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer








